Umstempelungs­berechtigung von Werk­stoffen und Erzeug­nissen für überwachungs­bedürftige Anlagen nach § 2 (2a) Gerätesicherheitsgesetz

Die Vereinbarung gilt für Werkstoffe und Erzeugnisse, die für die Herstellung von Druckbehältern, Druckgasbehältern, Dampfkesseln, Lagerbehältern für brennbare Flüssigkeiten, Rohrleitungen und deren Unterstützung sowie Teilen davon bestimmt sind und mit Abnahmeprüfzeugnis B, Werksprüfzeugnis oder Werksbescheinigung nach EN 10204 belegt sind und die hinsichtlich Werkstoffhersteller und Kennzeichnung dem jeweiligen Regelwerk für überwachungsbedürftige Anlagen entsprechen. Sie ist auf den eigenen Lieferumfang und auf die Bearbeitung in eigener Werkstatt beschränkt.

Testbild

Dipl.-Ing.
Hermann Strathmann jr.

Management

Rufen Sie mich an

Gerne beantworte ich
Ihre Fragen persönlich.

+49 5101 9284-13