Erich Uhe GmbH
Feinmechanik
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Umstempelungsberechtigung
Für Kunden, die überwachungsbedürftige Anlagen nach dem Gerätesicherheitsgesetz herstellen und aus diesem Grunde einen Nachweis der verwendeten Materialien benötigen, bieten wir die "Umstempelung" der Erzeugnisse an. Wir besitzen dazu vom TÜV Nord Anlagentechnik des TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. die
Umstempelungsberechtigung von Werkstoffen und Erzeugnissen für überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 (2a) Gerätesicherheitsgesetz.
Die Vereinbarung gilt für Werkstoffe und Erzeugnisse, die für die Herstellung von Druckbehältern, Druckgasbehältern, Dampfkesseln, Lagerbehältern für brennbare Flüssigkeiten, Rohrleitungen und deren Unterstützung sowie Teilen davon bestimmt sind und mit Abnahmeprüfzeugnis B, Werksprüfzeugnis oder Werksbescheinigung nach EN 10204 belegt sind und die hinsichtlich Werkstoffhersteller und Kennzeichnung dem jeweiligen Regelwerk für überwachungsbedürftige Anlagen entsprechen. Sie ist auf den eigenen Lieferumfang und auf die Bearbeitung in eigener Werkstatt beschränkt.