Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die 3 1/2-jährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Handwerksbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Im
1. Ausbildungsjahr (berufliche Grundbildung) lernen Auszubildende beispielsweise:

was beim Prüfen, Messen und Lehren zu beachten ist,

wie man Einzelteile und Baugruppen mit Schrauben, Muttern, Bolzen- und Stiftverbindungen usw. zusammenfügt,

wie man Werkstücke manuell spanend bearbeitet und umformt,

wie man Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen dreht und fräst.
Während des
2. Ausbildungsjahres (berufliche Fachbildung) wird u. a. vermittelt:

wie Bauteile zu Baugruppen montiert werden,

welche Möglichkeiten der Bearbeitung von Werkstücken durch Spanen auf Werkzeugmaschinen es gibt,

wie Systeme, Geräte oder Maschinen montiert und demontiert werden.
Zwischenprüfung vor Beendigung des 2. Ausbildungsjahres
Im
3. und 4. Ausbildungsjahr lernen Auszubildende u. a.:

welche verschiedenen Fertigungsverfahren zur Bearbeitung von Werkstücken angewandt werden können,

wie man mechanische und optische Bauteile unter Beachtung der Einzel- oder Gesamtfunktion montiert,

wie man Werkstücke auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen bearbeitet,

wie man automatisch gesteuerte Anlagen und Maschinen programmiert.
Abschlussprüfung
Nach der Feinmechaniker-Ausbildung gibt es
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten, wie die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z. B. über NC-, CNC-, DNC-Maschinentechnik, Werkstofftechnik, Wärmebehandlung, Qualitätssicherung, Pneumatik, Hydraulik, Fluidik, Arbeitsvorbereitung, Ausbildung der Ausbilder.
Nach entsprechender Berufspraxis sind
Aufstiegsfortbildungen möglich als

Feinmechanikermeister/in oder Industriemeister/in der Fachrichtung Metall

Techniker/in der Fachrichtung Feinwerktechnik, Medizintechnik, Maschinenbau/ Maschinentechnik

Techniker/in für Betriebswissenschaft