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Erich Uhe GmbH
Feinmechanik
Hoher Holzweg 48 A+B
D-30966 Hemmingen

Telefon +49 5101 9284-0
Telefax +49 5101 9284-99

infouhe.de
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Ge­schäfts­bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Änder­ungen und Er­gänz­ungen unserer Be­ding­ungen bedürfen der Schriftform.

2 Angebote, Vertragsabschluss, Prospekte
2.1 Unsere Angebote sind frei­bleibend. Zwischen­verkauf, tech­nische Änderungen und Preis­änderungen be­halten wir uns vor, solange nicht der Liefer­vertrag wirk­sam zu­stande ge­kommen ist. Speziell aus­gearbei­tete Angebote sind bis 60 Kalender­tage nach Angebots­abgabe gültig.
2.2 Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäfts­bedingungen sind nur gültig, wenn der Unter­nehmer insoweit sein Ein­verständnis erklärt hat. Derartige Verein­barungen sind schriftlich zu treffen. Der Vertrag kommt erst mit unserer Annahme der Bestellung zustande.
2.3 Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf offensichtlichem Irrtum beruhen – Schreib- oder Rechenfehler – sind unwirksam. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

3 Preise
Die Preise ver­stehen sich in EUR. Sie gelten, soweit nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, ab Werk, aus­schließ­lich Ver­packung, zu­züg­lich Meh­rwert­steuer und un­ver­zollt. Preise für Werk­zeuge sind an­teilig und ent­halten keine Wartungs- und In­stand­haltungs­kosten.

4 Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nicht anders ver­ein­bart, sind die Rech­nungen nach Rechnungs­stellung ohne Ab­zug zahlbar. Der zum Skonto­abzug berechtigte Käufer ist zum Skonto­abzug nur berechtigt, wenn er nicht mit anderen Ver­bind­lich­keiten uns gegen­über in Verzug ist.
4.2 Wechsel werden nur nach vorheriger Ver­ein­barung angenommen. Diskont- und Wechsel­spesen gehen zu Lasten des Be­stellers und sind sofort fällig. Erst die Ein­lösung des Wechsels gilt als Zahlung.
4.3 Ist der Käufer in Verzug, hat er Ver­zugs­zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundes­bank­diskont­satz zu bezahlen vor­behaltlich eines weiter­gehenden Schadens, wenn er nicht nach­weist, dass ein wesentlich ge­ringerer oder kein Schaden ent­standen ist.

5 Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Der Versand erfolgt nach billigem Ermessen auf Rechnung des Käufers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Der Käufer wird einen etwa nicht ordnungsgemäßen Zustand sofort bei Empfang vom Transportführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen.
5.2 Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6 Liefertermin und Verzug
6.1 Die Angaben des Liefertermins erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Ver­ein­barte Liefer­termine beginnen mit dem Tage der Ab­sendung unserer Auf­trags­be­stätigung, jedoch nicht vor Klar­stellung aller Aus­führungs­einzelheiten. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Produkte im vereinbarten Zeitraum unser Werk verlassen.
6.2 Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahr­lässig her­bei­ge­führt haben, wie Be­triebs­störungen, Arbeitsk­ampf, allgemeiner Roh­stoff­mangel usw. verlängern eine Liefer­zeit in angemessenem Umfang.
6.3 Im Falle des Verzuges ist eine mit Ablehnungs­androhung versehene angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller das Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz nur für den von uns nicht erfüllten Teil des Vertrags­umfanges geltend machen.

7 Abrufaufträge
7.1 Abrufaufträge sind spätestens 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und in vollem Umfang zu bezahlen.
7.2 Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart, sind wir zu einer Anpassung des Preises entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt.
7.3 Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag sind wir berechtigt, nach schriftlicher Nach­frist­setzung mit Ablehnungs­androhung an den Käufer – wegen der noch nicht ab­ge­nom­menen Mengen – vom Vertrag zurück­zutreten oder Schaden­ersatz wegen Nicht­erfüllung zu verlangen.

8 Toleranzen
8.1 Mengentoleranzen von +/- 5% gegenüber der Bestellmenge sind vom Käufer anzunehmen.
8.2 Soweit in Anfragen und Bestellungen oder unseren Prospektangaben oder im Vertrag keine anderen Bedingungen enthalten sind, gelten im Zweifel für unsere Produkte hinsichtlich Maßgenauigkeit, Form und Lage etc. die Bestimmungen nach DIN ISO 2768, Toleranzklasse Mittel, als vereinbart.
8.3 Der Zulieferer hat den Mitarbeitern, sowie den Kunden von Uhe und den aufsichts­führenden Behörden der Luftfahrt Zugang zu allen mit der Bestellung zusammenhängenden Einrichtungen und Aufzeichnungen zu gewährleisten.

9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Zahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor.
9.2 Bei der Ver­arbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Her­steller und erwerben Eigent­um an den neu ent­stehenden Waren. Erfolgt die Ver­arbeitung zu­sammen mit anderen Materialien, er­werben wir Eigen­tum im Verhältnis der Rechnungs­werte unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Ver­bindung oder Ver­mischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers diese als Haupt­sache anzusehen, geht das Mit­eigentum an der Sache in dem Ver­hältnis des Rechnungs­wertes unserer Waren zum Rechnungs- oder – mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Haupt­sache an uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
9.3 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigen­tum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsv­ertrag zu verfügen, solange er seinen Ver­pflich­tungen aus der Geschäfts­verbindung mit uns recht­zeitig nach­kommt. Die ihm aus der Weiter­ver­arbeitung oder der Ver­arbeitung zustehenden For­derungen tritt er hiermit an uns zur Sicherheit ab.
9.4 Der Käufer hat uns Zugriffe auf die unter unserem Eigen­tum oder Miteigentum stehenden Waren oder die ab­ge­tretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat die von uns abgetretenen, von ihm ein­ge­zogenen Beträge sofort an uns ab­zu­führen, soweit unsere Forderungen fällig sind.
9.5 Auf Ver­langen des Käufers geben wir die uns aus dieser Ver­ein­barung zu­steh­en­den Sicherungen frei, so­weit sie unsere ge­sicherten For­derungen um mehr als 25% übersteigen.

10 Gewährleistung
10.1 Die gelieferte Ware ist sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Bei ordnungs­gemäßer Prüfung er­kenn­bare Be­an­standungen sind uns un­ver­züglich schrift­lich mit­zu­teilen, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Empfang der Waren (Aus­schluss­frist), andere Be­anstandungen un­ver­züglich nach ihrer Ent­deckung. Ist die vom Unter­nehmer erbrachte Leistung bzw. der Liefer­gegenstand mangel­haft und/oder es tritt inner­halb der Gewähr­leistungs­frist eine Schad­haftig­keit durch Fabrikations- oder Material­mängel ein, darf der Unter­nehmer nach seiner Wahl und unter Auss­chluss sonstiger Gewährleistungs­ansprüche des Bestellers Ersatz liefern oder nach­bessern. Mehr­fache Nach­besserungen – in der Regel zwei – sind inner­halb einer an­ge­messenen Frist zulässig.
10.2 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt ein Jahr, soweit nicht ge­setz­lich zwingend eine längere Ge­währ­leistungs­frist vorgeschrieben ist.
10.3 Soweit in Anfragen und Bestellungen oder unseren Prospekt­angaben oder im Vertrag keine anderen Bedingungen enthalten sind, gelten im Zweifel für unsere Produkte hinsichtlich Maß­genauigkeit, Form und Lage etc. die Bestimmungen nach DIN ISO 2768, Toleranzklasse Mittel, als vereinbart.
10.4 Schadensersatzansprüche die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Haupt­leistungspflicht durch den Unternehmer beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

11 Lieferungen an Nichtkaufleute
Ist der Käufer nicht Kaufmann, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, finden die vorstehenden Ziffern 6.2, 7.2 und 10.2 dieser Bedingungen keine Anwendung.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
12.1 Erfüllungsort ist Hemmingen
12.2 Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine öffentliche Körperschaft ist oder soweit der Käufer seinen Sitz im Ausland hat. Wir können jedoch auch am Sitz des Käufers klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
12.4 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer ist ausgeschlossen.
12.5 Für den Kunden gefertigte Werkzeuge werden bis maximal 3 Jahre nach Erteilung des letzten Auftrags aufgehoben.



DIN ISO 9001
Zertifizierung


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